Alexander Wentker

Schutzpflichten und Drittschutz bei Rüstungsausfuhrgenehmigungen

BVerfG, Kammerbeschluss v. 3.2.2026 – 2 BvR 1626/25 (Leitsätze des Verf.)
Rubrik: Anmerkung: Verfassungsrecht
Jahrgang 81 (2026) / Heft 8, S. 356-360 (5)
Publiziert 09.04.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0113
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Beschreibung
Der Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG befasst sich mit extraterritorialen grundrechtlichen Schutzpflichten und den Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter in Bezug auf Rüstungsausfuhrgenehmigungen mit Endverbleib nach Israel im Jahr 2024. Der Beschluss baut auf dem Ramstein-Urteil des Zweiten Senats aus dem Jahr 2025 auf, versäumt aber die Gelegenheit, die dort getroffenen Aussagen anhand der Anwendung auf Rüstungsausfuhren zu konkretisieren.