Cover von: Scraping und immaterieller Schadensersatz nach der DSGVO - Was kosten die Sorgen?
Oliver Mörsdorf, Alina-Jasmin Momtazi

Scraping und immaterieller Schadensersatz nach der DSGVO - Was kosten die Sorgen?

Rubrik: Besprechungsaufsatz
Jahrgang 80 (2025) / Heft 10, S. 425-429 (5)
Publiziert 09.05.2025
DOI 10.1628/jz-2025-0141
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Beschreibung
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Betroffene im Falle von Datenschutzverstößen Ersatz immaterieller Schäden gemäß Artikel 82 DSGVO verlangen können, hat sich zum »Dauerbrenner« des Datenschutzrechts entwickelt. Nicht zu Unrecht, bergen solche Ansprüche doch wegen der unüberschaubaren Anzahl potentiell Geschädigter unkalkulierbare Haftungsrisiken für die verantwortlichen Unternehmen. Nachdem diese Risiken zuletzt durch erste Leitlinien des EuGH ein Stück weit minimiert worden sind, sorgt nunmehr ein diese Leitlinien aufgreifendes Urteil des BGH zum immateriellen Schadensersatz in einer wichtigen Fallgruppe (Scraping) für mehr Verwirrung als Klarheit.