Robert Brockhaus, Vincent Ecke

Setzen eines Hyperlinks als „Unterstützen der weiteren Betätigung“ gemäß § 85 Abs. 2 Var. 3 StGB?

LG Karlsruhe, Urteil v. 6.6.2024 – 5 KLs 540 Js 44796/22 (Leitsatz der Verf.)
Rubrik: Anmerkungen: Strafrecht
Jahrgang 81 (2026) / Heft 7, S. 307-312 (6)
Publiziert 27.03.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0101
inkl. gesetzl. MwSt.
  • Artikel PDF
  • lieferbar
  • 10.1628/jz-2026-0101
Beschreibung
Das LG Karlsruhe hat einen Redakteur des »Radio Dreyeckland« vom Vorwurf der Unterstützung der weiteren Betätigung einer verbotenen Vereinigung (§ 85 Abs. 2 Var. 3 StGB) freigesprochen. Der Redakteur hatte in einem kurzen Beitrag auf der Homepage des Rundfunksenders über die Einstellung von Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßlichen Betreiber der Plattform »linksunten.indymedia« berichtet und am Ende des Textes mittels Hyperlinks auf das »Archiv von Indymedia linksunten« verwiesen. Robert Brockhaus und Vincent Ecke stimmen dem Urteil im Ergebnis und auch in der Begründung weitgehend zu, sehen aber hinsichtlich der Auslegungsmaßstäbe für § 85 Abs. 2 Var. 3 StGB im Detail noch Nachschärfungsbedarf.