Rechtswissenschaft

Rolf Dietrich Herzberg

Setzt »vorsätzliches Handeln« (§ 15 StGB) ein »Wollen« der Tatbestandsverwirklichung voraus?

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 73 () / Heft 3, S. 122-130 (9)

10,80 € inkl. gesetzl. MwSt.
Artikel PDF
Ein Urteil des Landgerichts Berlin (JZ 2017, 1062 mit Anm. Grünewald) hat dieser alten Frage ein neues Interesse verschafft. Es bejaht Mordvorsatz, obwohl die Täter durch ihr Autorennen niemanden töten wollten und wohl sogar zuversichtlich hofften, unfallfrei zu bleiben. Der Beitrag prüft, ob die Annahme von Vorsatz stimmt, und sucht nach dem rechten Kriterium, das uns sagt, wann der bewusst fahrlässig Handelnde auch Vorsatz hat.
Personen

Rolf Dietrich Herzberg Geboren 1938; 1957 bis 1962 Studium der Rechtswissenschaft an der Albertus-Magnus-Universität zu Köln; 1966 Promotion; 1971 Habilitation; 1973 Professur an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum; 1974 bis 2003 Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Allgemeine Rechtstheorie an der Ruhr-Universität Bochum.