Katia Hamann, Markus Krajewski, Mehrdad Payandeh
Soziale Menschenrechte als subjektive Rechte
Das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt und seine Bedeutung für die deutsche Rechtsordnung
Rubrik: Aufsätze
Publiziert 05.09.2025
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Soziale Menschenrechte spielen bislang in Wissenschaft und Praxis in Deutschland allenfalls eine untergeordnete Rolle. Die Einführung der Möglichkeit einer Individualbeschwerde zum UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte durch das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt bietet einen Anlass, diese Zurückhaltung zu überdenken, den subjektivrechtlichen Gehalt sowie die Justiziabilität sozialer Rechte anzuerkennen und ihrem Potenzial in der deutschen Rechtsordnung nachzugehen.