Rechtswissenschaft

Jörg Eisele

Strafprozessführung durch Medien Zur Weitergabe von Informationen durch Verfahrensbeteiligte zum Zwecke der Kriminalberichterstattung

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 69 () / Heft 19, S. 932-942 (11)

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Der Beitrag fokussiert das facettenreiche Thema »Strafjustiz und Medien« auf eine rechtliche Bewertung der Weitergabe von Informationen durch die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren. Dabei wird insbesondere auf die Offenlegung der Identität des Beschuldigten eingegangen, die dessen verfassungsrechtlich garantiertes Persönlichkeitsrecht betrifft. Von zentraler Bedeutung sind hierbei die Stellung der Staatsanwaltschaft als objektive Behörde und die zugunsten des Beschuldigten zu berücksichtigende abwägungsfeste Unschuldsvermutung. Im Ergebnis ist jedenfalls eine bewusste Steuerung der Medien, also eine gezielte Prozessführung durch Medien, unzulässig. Im Anschluss werden Leitlinien entwickelt, die bei Auskünften seitens der Strafverfolgungsorgane de lege lata zu berücksichtigen sind.
Personen

Jörg Eisele ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Computerstrafrecht, Eberhard Karls Universität Tübingen.