Rechtswissenschaft
Strafrecht
Jahrgang 62 (2007) / Heft 17, S. 849-851 (3)
Der BGH erklärt die Verwendung nationalsozialistischer Kennzeichen für straflos, wenn sie in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck bringt. Friedrich-Christian Schroeder (JZ 2007, 851) schildert die seit jeher mit diesem Tatbestand verbundenen Schwierigkeiten, kritisiert die dogmatische Begründung des Urteils und prophezeit neue Abgrenzungs-schwierigkeiten. Er sieht einen dauerhaften Ausweg nur in einer Einschränkung des Tatbestandes.