Rechtswissenschaft

Karsten Schmidt

Untreuestrafbarkeit bei der GmbH & Co. KG: kompliziert oder einfach?

Rubrik: Besprechungsaufsatz
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 69 () / Heft 18, S. 878-887 (10)

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Seit Jahrzehnten ist ein bemerkenswertes Auseinandergehen der Vermögenszuordnung bei Personengesellschaften im Gesellschafts- und im Untreuestrafrecht zu beobachten. In jüngeren Entscheidungen wurde mehrfach ausgesprochen, es bestehe kein Anlass, von der Rechtsprechung abzugehen, nach der für das Tatbestandsmerkmal eines Vermögensnachteils i. S. von § 266 StGB bei einer (GmbH & Co.-)Kommanditgesellschaft auf das Vermögen der einzelnen Gesellschafter abzustellen ist. Die »Hochseeschlepperentscheidung« des 1. BGH-Strafsenats (JZ 2014, 909, in diesem Heft) als jüngstes Beispiel dieser Praxis gibt schon in Anbetracht ihres Ergebnisses Anlass zu kritischen Rückfragen und zu der dringenden Aufforderung, die bisherige Rechtsprechung grundsätzlich zu prüfen, ja: den kollektiven Untreueschutz bei Eingriffen in Gesellschaftsvermögen auf eine neue Grundlage zu stellen.

Stefan Perner: Grundfreiheiten, Grundrechte-Charta und Privatrecht
Personen

Karsten Schmidt Geboren 1939; Studium in Kiel und München; 1972 Promotion; 1976 Habilitation; Professor in Göttingen, Hamburg und Bonn; Direktor des Seminars für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht in Hamburg (1977–97) und des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht in Bonn (1997–2004); Mitglied und Vorsitzender verschiedener wissenschaftlicher Akademien und Vereinigungen (Zivilrechtslehrervereinigung, Hamburger Akademie der Wissenschaften, Academia Scientiarum et Artium Europaea, Academia Nacional de Cordoba [Avg.], Institute for Advanced Legal Studies); Ehrendoktor der Universitäten Athen und Wien; Träger des Emil von Sauer-Preises, des Dr.-Günther-Buch-Preises; 2006 Bundesverdienstkreuz Erster Klasse; seit 2004 Präsident der Bucerius Law School, Hamburg.

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