Jonathan Porath
Verbotene Eigenmacht durch unterlassenes Wegfahren nach Ablauf der bezahlten Parkzeit?
BGH, Urteil v. 19.12.2025 – V ZR 44/25 (LG Dresden)
Rubrik: Anmerkung: Bürgerliches Recht
Publiziert 27.03.2026
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Nach bisheriger BGH-Rechtsprechung begeht verbotene Eigenmacht, wer sein Fahrzeug ohne Lösung eines Parkscheins auf einem gebührenpflichtigen Parkplätz abstellt. Der BGH hat diese Rechtsprechung nun erweitert: Auch wer sein Fahrzeug zunächst ordnungsgemäß unter Lösung eines Parkscheins abstellt, dann aber über die bezahlte Parkzeit hinaus stehenlässt, begehe verbotene Eigenmacht und könne deshalb sofort abgeschleppt werden. Jonathan Porath argumentiert, dass diese Ausweitung der Abschlepprechtsprechung mit Sinn und Zweck des possessorischen Besitzschutzes nicht vereinbar ist. Wer freiwillig eine Besitzposition aufgibt, darf sich diese nicht im Wege der Selbsthilfe zurückverschaffen, sondern muss gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.