Rechtswissenschaft

Marc-Philippe Weller, Nina Benz, Roman Wolf

Vereinshaftung, Verbandsstrafen und Regress bei Zuschauerfehlverhalten. Zugleich Besprechung von BGH, Urteil v. 22. 9. 2016 – VII ZR 14/16

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 72 () / Heft 5, S. 237-245 (9)

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Der Beitrag beleuchtet zunächst die dreifache Haftung des Sportveranstalters: die Verkehrspflichthaftung, die Diskriminierungshaftung und die Pönalhaftung/ Verbandsstrafenhaftung des Vereins bei Ausschreitungen. In einem vierten Schritt wird die Regresshaftung des Störers gegenüber dem Verein diskutiert. Nach dem Urteil des BGH v. 22. 9. 2016 (JZ 2017, 262, in diesem Heft) haften Krawallmacher in den Stadien für die Verbandsstrafen, die den Fußballvereinen vom DFB auferlegt werden. Hiernach wird der Vereinsvorstand die Störer regelmäßig in Regress nehmen müssen, will er nicht selbst gegenüber seinem Verein wegen Veruntreuung von Vereinsmitteln in Haftung geraten.
Personen

Marc-Philippe Weller ist Direktor am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg.

Nina Benz Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Heidelberg und Montpellier; 2018 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht in Heidelberg; 2021 Magister Juris (University of Oxford); Forschungsaufenthalt am Brasenose College, University of Oxford; Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main; 2023 Promotion.

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