Rechtswissenschaft

Klaus Ferdinand Gärditz

Verfassungsfeindliche Betätigung durch Diffamierung und Delegitimierung demokratisch gewählter Staatsorgane als Dienstvergehen

BVerwG, Urteil des 2. Wehrdienstsenats v. 14. 6. 2023 – 2 WD 11.22 (TDG Süd)

Rubrik: Anmerkung: Verfassungsrecht. Verwaltungsrecht
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 78 () / Heft 23, S. 1082-1087 (6)
Publiziert 30.11.2023

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Der 2. Wehrdienstsenat des BVerwG hat eine Leitentscheidung getroffen, unter welchen Voraussetzungen die Diffamierung und Delegitimierung demokratisch gewählter Staatsorgane als verfassungsfeindliche Betätigung und damit als Dienstvergehen zu bewerten ist. Der Senat begegnet insoweit politischen Delegitimierungsstrategien, die sich nicht eindeutig tradierten Schablonen des Rechts- oder Linksextremismus zuordnen lassen. Ein markantes Merkmal dieses Phänomens sind Falschbehauptungen, Verschwörungstheorien und fabrizierte Wahrheiten (»alternative facts«). Klaus Ferdinand Gärditz stimmt der Entscheidung zu und ordnet sie in einen breiteren Kontext auch des Verfassungsschutzrechts ein.
Personen

Klaus Ferdinand Gärditz ist Professor für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Nebenamt und stellvertretender Richter am Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen.