Verfassungsidentität im Verfassungsverbund
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- 10.1628/jz-2026-0176
Das BVerfG hat als Hüter der Verfassung die primäre Aufgabe, einen lückenlosen Grundrechtsschutz zu gewährleisten und Entscheidungen der Staatsgewalt am Maßstab des Grundgesetzes zu messen. Im Zuge der Internationalisierung und Europäisierung bezieht das BVerfG Völker- und Europarechtsakte in seine Grundrechtsrechtsprechung mit ein und sieht sich dabei herausgefordert, die Identität der Verfassung zu wahren. Freilich
hat sich in den vergangenen Jahren das in der Betonung der Verfassungsidentität liegende Abgrenzungssignal etwas abgeschwächt. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich dieser Beitrag mit der Frage, ob das BVerfG völker- und europarechtsfreundlicher geworden ist, indem es verstärkt die Verfassungsidentität des Grundgesetzes mit der völker- und europarechtlichen Ordnung in Einklang zu bringen sucht.