Rechtswissenschaft

Thomas Riehm

Vom Gesetz, das klüger ist als seine Verfasser – Zur Revisibilität ausländischen Rechts

Rubrik: Besprechungsaufsatz
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 69 () / Heft 2, S. 73-78 (6)

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Der BGH (JZ 2014, 102, in diesem Heft) hält auch nach der Neufassung der §§ 72 Abs. 1 FamFG, 545 Abs. 1 ZPO im Jahr 2009 daran fest, dass weder die Rechtsbeschwerde noch die Revision auf die Verletzung ausländischen Rechts gestützt werden können. Eine Öffnung der Revision für ausländisches Recht wäre indes nicht nur wünschenswert, sondern methodologisch zulässig und sogar geboten gewesen.
Personen

Thomas Riehm Geboren 1973; Studium der Rechtswissenschaften in München; 2006 Promotion; DAAD-Fachlektor in Paris; 2011 Habilitation; Lehrstuhlvertretung an der Universität Augsburg; 2012–13 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Rechtsvergleichung, Europäisches Privatrecht und Zivilverfahrensrecht an der Philipps-Universität Marburg; seit 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie an der Universität Passau.