Rechtswissenschaft

Max Dregelies

Von Kontrahierungszwängen, Verkehrspflichten und Obliegenheiten im UrhDaG

Eine dogmatische Verortung von § 4 UrhDaG

Jahrgang 14 () / Heft 3, S. 223-249 (27)
Publiziert 04.11.2022

»Legal aber modellwidrig« (Kilian) seien Kontrahierungszwänge, der »aufregendste Widerspruch« der Vertragsfreiheit, der sie in »sonst nicht anzutreffende[r] Radikalität« (Bydlinkski) entgegenstünden. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass der Begriff des Kontrahierungszwangs im Diskussionsentwurf des UrhDaG die Rechtswissenschaft aufschreckte: Ausweislich der Begründung sollte den Plattformbetreibern durch § 4 UrhDaG ein einseitiger Kontrahierungszwang auferlegt werden – doch am Ende verschwand der Begriff des Kontrahierungszwangs aus der Gesetzesbegründung. Was folgt daraus?
Personen

Max Dregelies Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Kiel und Kraków (Polen), dabei Stipendiat der Studienstiftung des dt. Volkes; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Zivilprozessrecht, Urheberrecht der Universität Kiel; seit 2020 Referendar im Landgerichtsbezirk Kiel und Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Recht und Digitalisierung der Universität Trier.
https://orcid.org/0000-0002-3968-2788