Rechtswissenschaft

Michael Schwarz

Wen verbeamten?

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 6, S. 276-285 (10)
Publiziert 15.03.2019

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Die Uneinheitlichkeit der Verbeamtungspraxis in Bund und Ländern sowie aktuelle politische Entwicklungen legen es nahe, die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Grundlagen von Verbeamtungsentscheidungen sowie den europäischen Einfluss auf diese näher zu beleuchten. Der BeitragversuchtsichaneinemLeitfadenundmöchtezeigen, dass bei Rückbesinnung auf die verfassungsrechtlichen Wurzeln des Berufsbeamtentums manche Verbeamtungsentscheidung möglicherweise eindeutiger als bislang gedacht und anders als bislang praktiziert ausfallen könnte.
Personen

Michael Schwarz Jahrgang 1984, Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Münster, 2008 Erstes Juristisches Staatsexamens, 2008 / 2009 Masterstudiengang (LL.M.) in Europarecht und Rechtsvergleichung an der Universität Gent (Belgien), 2009 – 2011 Juristischer Vorbereitungsdienst im OLG-Bezirk Köln mit Zweitem Juristischen Staatsexamen, 2012 / 2013 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln, 2014 Promotion zum Dr. iur. an der Universität Münster, 2013 – 2018 Referent im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, seit 2018 Referent im Bundeskanzleramt.