Eva Herzog

Wer entscheidet über den Zugang zu universitärer Forschung? Kompetenzfragen im Recht der offenen Wissenschaft

BVerfG, Beschluss v. 24.3.2026 – 2 BvL 3/18 (VGH Baden-Württemberg)
Rubrik: Anmerkung: Verfassungsrecht
Jahrgang 81 (2026) / Heft 19, S. 883-887 (5)
Publiziert 24.09.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0225
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Beschreibung
Kann ein Bundesland den an seinen Hochschulen beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine Pflicht zur Zweitveröffentlichung als Open-Access-Publikation auferlegen? Der Zweite Senat des BVerfG fasst die baden-württembergische Zweitveröffentlichungspflicht unter die ausschließliche Bundeskompetenz in Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 GG; sie verstößt deshalb gegen die grundgesetzliche Kompetenzordnung. Eva Herzog kritisiert, dass die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene über die zentralen grundrechtlichen Wertungen ebenso im Unklaren gelassen werden wie über den Spielraum für umfassendere landesrechtliche Regelungen. Die Entscheidung zeige mithin, wie der enge Fokus auf die anhand der Regelungstradition ermittelte Kompetenzabgrenzung Schwierigkeiten für politische Gestaltungsanliegen aufwirft.