Rechtswissenschaft
Barbara Grunewald
Wohngemeinschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften als Mieter
Jahrgang 70 (2015) / Heft 21, S. 1027-1031 (5)
Wohngemeinschaften sind als Mieter nicht gern gesehen. Vermieter versuchen daher, wenn die Gebrauchsüberlassung an mehrere erfolgen soll, die Nutzer persönlich als Vertragspartner zu gewinnen. So wird auch verfahren, wenn nichteheliche Lebensgemeinschaften mieten wollen. Der Beitrag untersucht, ob nicht auch die Gemeinschaften selbst Mieter sein können und ob eine solche Vertragsgestaltung für den Vermieter oder den Mieter von Vorteil wäre. Zu klären ist dazu (unter anderem), wie sich ein Wechsel der Gesellschafter und die Beschädigung der Mietsache auswirken.