Klaus Ferdinand Gärditz

Zivilrechtliche Haftung für legale Klimawandelfolgeschäden vorbei am Umweltverwaltungsrecht?

OLG Hamm, Urteil v. 28.5.2025 – 5 U 15/17 (LG Essen)
Rubrik: Anmerkungen: Zivilrecht. Umweltrecht
Jahrgang 80 (2025) / Heft 15, S. 727-732 (6)
Publiziert 07.08.2025
DOI 10.1628/jz-2025-0252
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Beschreibung
Das OLG Hamm hat sich in seiner breit wahrgenommenen Entscheidung ausführlich mit der Frage beschäftigt, inwieweit (in großem Umfang) CO2 emittierende Unternehmen für klimawandelbedingte Schäden zivilrechtlich verantwortlich gemacht werden können. Zwar verneint das Gericht im konkreten Fall sämtliche Ansprüche, bejaht aber in einem ausführlich begründeten Obiter Dictum dem Grunde nach eine Haftung. Anne-Christin Mittwoch erörtert zentrale zivilrechtsdogmatische Aspekte und sieht in der Entscheidung einen Meilenstein in der nationalen und internationalen Debatte um privatrechtliche Klimahaftungsprozesse. Klaus Ferdinand Gärditz sieht in den rechtlichen Prämissen des Senats die Gefahr, die Ordnungsfunktion des ausbalancierten Umweltverwaltungsrechts durch privatrechtliche Haftung auszuhebeln.