Christopher Rennig

Zugang zum Recht durch Sammelklage- Inkasso – mehr als „Sein oder Nichtsein“

BGH, Urteil v. 12.5.2026 – KZR 6/24 (OLG München)
Rubrik: Anmerkung: Zivilrecht. Zivilprozessrecht
Jahrgang 81 (2026) / Heft 19, S. 888-892 (5)
Publiziert 24.09.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0240
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Beschreibung
Der BGH hatte sich im Zusammenhang mit dem sogenannten LKW-Kartell mit einer Klage zu befassen, durch die eine Inkassodienstleisterin Forderungen von über 3.000 Zedenten im Zusammenhang mit etwa 70.000 Beschaffungsvorgängen geltend machte. Hierbei leitete das Gericht aus § 145 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 242 BGB erstmalig eine Kompetenz der Gerichte ab, der Klägerin Auflagen mit dem Ziel einer sachgerechten Verfahrenstrennung zu machen, deren Nichtbefolgung innerhalb einer gesetzten Frist zu einer Unzulässigkeit der Klage führt. Christopher Rennig zweifelt an der dogmatischen Herleitung dieser Lösung, kritisiert das - durch den BGH zu Recht beanstandete - Vorgehen der Inkassodienstleisterin und erörtert ihre vertraglichen Pflichten gegenüber den rechtsuchenden Zedenten.