Rechtswissenschaft
Hans-Dieter Spengler
Zum Menschenbild der römischen Juristen
Jahrgang 66 (2011) / Heft 21, S. 1021-1030 (10)
Die Ergebnisse des Diskurses der römischen Juristen prägen die kontinentaleuropäische Rechtskultur bis heute nachhaltig – unabhängig von der jeweiligen politischen und gesellschaftlichen Ordnung. Der Beitrag geht der Frage nach, ob sich aus den römischen Quellen Indizien für ein »Menschenbild« der römischen Juristen gewinnen lassen. Dies soll nach Bemerkungen zu Aspekten der Rechtsformierung in Rom anhand des Umgangs mit Fremden und Sklaven untersucht werden; abschließend sind Fragen der juristischen (Selbst-)Reflexion über das Menschenbild angesprochen.