Boris Burghardt, Elif Dilek

Zum Verhältnis von Zwangsprostitution und Vergewaltigung

BGH, Beschluss v. 17.12.2025 – 6 StR 15/25 (LG Nürnberg-Fürth). Leitsätze der Verf.
Rubrik: Anmerkung: Strafrecht
Jahrgang 81 (2026) / Heft 14, S. 671-676 (6)
Publiziert 10.07.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0190
inkl. gesetzl. MwSt.
  • Artikel PDF
  • lieferbar
  • 10.1628/jz-2026-0190
Beschreibung
Der Beschluss des 6. Strafsenats des BGH befasst sich mit dem Regelbeispiel der Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB. Weil seit der Neufassung im 50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs vom 4.11.2016 auch das Vollziehen- und Vornehmenlassen der sexuellen Handlung durch einen oder an einem Dritten erfasst werden, kann auch derjenige das Regelbeispiel verwirklichen, der eine andere Person zwangsprostituiert. Boris Burghardt und Elif Dilek begrüßen die Entscheidung und sehen in der Fallkonstellation eine Verdeutlichung von Unzulänglichkeiten des „Nein-heißt-Nein"-Modells.