Rechtswissenschaft

Anette Grünewald

Zur Frage eines europäischen Allgemeinen Teils des Strafrechts

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 66 () / Heft 20, S. 972-977 (6)

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Der Vertrag von Lissabon hat ein neues Kapitel der europäischen Rechtsetzungskompetenz im Bereich des Strafrechts aufgeschlagen. Gleichwohl sind Regelungen aus dem »Allgemeinen Teil« nur jeweils bereichsspezifisch möglich. Insoweit sollte die künftige Gesetzgebung – etwa zum Schutz der finanziellen Interessen der EU gemäß Art. 325 Abs. 4 AEUV – diese Möglichkeiten ausschöpfen, sowohl im Interesse einer möglichst einheitlichen Praxis als auch einer differenzierten wissenschaftlichen Diskussion in der EU.
Personen

Anette Grünewald Studium der Rechtswissenschaft und der Philosophie in Freiburg i. Br. und in Hamburg; 1999 Promotion; 2009 Habilitation; anschließend Lehrstuhlvertretungen; seit 2013 Inhaberin eines Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin.