Sven Großmann

Zur Verfassungsmäßigkeit der repressiven Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung

BVerfG, Beschluss v. 24.6.2025 – 1 BvR 180/23
Rubrik: Anmerkung: Verfassungsrecht. Strafprozessrecht
Jahrgang 80 (2025) / Heft 19, S. 879-884 (6)
Publiziert 01.10.2025
DOI 10.1628/jz-2025-0308
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Beschreibung
Der Erste Senat des BVerfG beschäftigt sich in seiner Entscheidung mit der Verfassungsmäßigkeit der im Jahr 2017 eingeführten Eingriffsbefugnisse der repressiven Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung. Während die Entscheidung eindrücklich die großen Gefahren von Eingriffen in das IT-System-Grundrecht aufzeige, ließen sich ihr zugleich nur wenige konkrete Aussagen zu dessen Schutz entnehmen, befindet Sven Großmann. Er mahnt, angesichts der von KI-gestützten Analyseprogrammen ausgehenden Risiken eine deutlich größere Zurückhaltung bei heimlichen Datenerhebungen aus IT-Systemen an.