Marcus P. Lerch
Anlageberater als Finanzintermediäre
Aufklärungspflichten über monetäre Eigeninteressen von Finanzdienstleistern in Beratungskonstellationen
2015. 573 Seiten.
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In spektakulären Prozessen wurden Anlageberatern Aufklärungspflichten auferlegt, wenn sie beispielsweise durch vereinnahmte Provisionen Eigeninteressen realisieren. Diese hochumstrittene Rechtsprechung basiert auf der problematischen Annahme, dass Anlageberater selbst dann, wenn sie nicht von ihren Kunden vergütet werden, allein deren Interessen wahrzunehmen haben. Marcus P. Lerch zeigt einen Weg auf, die daraus resultierende Rechtsunsicherheit künftig zu vermeiden.