Rechtswissenschaft

Tilman Rauhut

Aussonderung von Geld

Gegenständliche und wertmäßige Trennung fremden Vermögens von der Insolvenzmasse

2020. XIII, 209 Seiten.

Studien zum Privatrecht 93

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ISBN 978-3-16-155981-5
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Die Trennung und Herausgabe fremden Geldes aus der Insolvenzmasse ist nicht auf gegenständlich unterscheidbare Geldbestände beschränkt. Als besondere Eingriffskondiktion des Insolvenzrechts erlaubt § 48 Satz 2 InsO vielmehr eine betragsmäßige Aussonderung der in der Masse vorhandenen Bereicherung.
Im Wege der Aussonderung gemäß §§ 47, 48 InsO erhält ein Gläubiger Befriedigung vor den Insolvenz- und Massegläubigern: Schuldnerfremdes Vermögen wird von der zur Verteilung bestimmten Insolvenzmasse getrennt. Dazu muss nach ganz h.M. der fremde Vermögenswert gegenständlich unterscheidbar in der Masse vorhanden sein – woran es bei Geld in aller Regel fehlt. Tilman Rauhut bricht mit dieser Doktrin und entwickelt den Herausgabeanspruch aus § 48 Satz 2 InsO zur Grundlage einer Vermögenstrennung dem Werte nach: Wo die gegenständliche Aussonderung nicht mehr möglich ist, greift eine auf den Insolvenzfall zugeschnittene besondere Eingriffskondiktion. Sie erlaubt dem Berechtigten den Zugriff auf die in der Masse noch vorhandene Bereicherung – als Betrag beziffert, wie es der Funktion des Geldes als Wertmesser entspricht. Anfechtungsansprüche in der Doppelinsolvenz und Mehrheiten von Aussonderungsgläubigern lassen sich damit frei von Widersprüchen bewältigen.
Personen

Tilman Rauhut Geboren 1974; Studium der Rechtswissenschaft und Philosophie in Bonn; Referendariat in Berlin und Sanaa, Jemen; seit 2007 Rechtsanwalt; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht an der Universität Mannheim; 2017 Promotion.
https://orcid.org/0000-0001-6043-4562

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Juristenzeitung — 76 (2021), 252–253 (Andreas J. Baumert)