Rechtswissenschaft

Lisa Fey

Bedürftige Erben

Testierfreiheit versus Sittenwidrigkeit bei Bedürftigen- und Überschuldetentestamenten

2023. XXII, 419 Seiten.

Studien zum Privatrecht 112

119,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
Leinen
ISBN 978-3-16-161636-5
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An der Schnittstelle zwischen Erb-, Sozial-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht sind Bedürftigen- und Überschuldetentestamente von erheblicher Bedeutung für die erbrechtliche Kautelarjurisprudenz. Unter dem Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit untersucht Lisa Fey, ob die Postulate des Sozialstaats die Testierfreiheit als prägenden Eckpfeiler des deutschen Erbrechts einschränken.
Lisa Fey behandelt das Thema der Verfügungen von Todes wegen zugunsten von Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen oder überschuldet bzw. insolvent sind. Sie stellt den sozial-, zwangsvollstreckungs- sowie insolvenzrechtlichen Hintergrund von Bedürftigen- und Überschuldetentestamenten dar und zeigt die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen auf, um einem bedürftigen Erben mithilfe der erbrechtlichen Gestaltungsinstrumente Vermögen zu hinterlassen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob derartige Gestaltungen sittenwidrig sind. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Konflikt zwischen der verfassungsrechtlich garantierten Testierfreiheit und dem im Sozialrecht verankerten Nachranggrundsatz. Im Hinblick auf die Praxis entwickelt die Autorin Kriterien für die Wirksamkeit von Bedürftigen- und Überschuldetentestamenten, mit deren Hilfe sich die Frage der Sittenwidrigkeit im Einzelfall klären lässt.
Personen

Lisa Fey Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Kiel; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Europäische Privatrechtsgeschichte der Neuzeit und Rechtsvergleichung der Universität zu Kiel; Rechtsreferendariat im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.
https://orcid.org/0000-0002-1580-9887

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: ErbR — 8 (2023), 659 (Claus-Henrik Horn)
In: Zeitschr. f. d. Steuer-u. Erbrechtspraxis — 8 (2023), 314–315 (Ulf Schönenberg-Wessel)