Viktor Stepien
Berufsfreiheit des Leiharbeitnehmers
Über die Vereinbarkeit der Unwirksamkeits- und Fiktionsanordnungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes mit höherrangigem Recht
2020. 374 Seiten.
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Mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vom 1. April 2017 werden die §§ 9, 10 AÜG primär als Sanktionswerkzeug gegen Verleiher und Entleiher zur Durchsetzung ordnungsrechtlicher Vorgaben begriffen. Ist der damit verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit des Leiharbeitnehmers verfassungsrechtlich noch gerechtfertigt?