Rechtswissenschaft

Ulrich M. Gassner / Jens Kersten / Michael Lindemann / Josef Franz Lindner / Henning Rosenau / Birgit Schmidt am Busch / Ulrich Schroth / Ferdinand Wollenschläger

Biobankgesetz

Augsburg-Münchner-Entwurf (AME-BiobankG)
Unter Mitwirkung v. Carina Dorneck u. Kim Philip Linoh

2015. XI, 61 Seiten.
14,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-153787-5
lieferbar
Biobanken haben sich zu einem zentralen Faktor der medizinischen Forschung und des öffentlichen Gesundheitswesens entwickelt. Der Augsburg-Münchner Entwurf eines Biobankengesetzes schützt die Grundrechte der Spenderinnen und Spender durch ein Biobankgeheimnis und rechtliche Vorgaben für die Einrichtung und den Betrieb von Biobanken.
Die biomedizinische Forschung ist heute nicht mehr ohne Biobanken denkbar, in denen humanbiologisches Material und Daten gesammelt werden. Biobanken sind jedoch nicht nur eine Ressource des wissenschaftlichen Fortschritts, sondern zugleich auch ein ganz zentraler Faktor des öffentlichen Gesundheitswesens, wenn sie zur Entwicklung neuer Heilverfahren und Medikamente genutzt werden. Aus diesem Grund sind viele Bürgerinnen und Bürger bereit, biologisches Material und persönliche Daten einer Biobank und damit der Forschung zur Verfügung zu stellen. Deshalb ist es wichtig, das individuelle wie kollektive Vertrauen in Biobanken zu fördern. Das Zentrum dieses Vertrauens bildet die Gewährleistung der Grundrechte der Spenderinnen und Spender, vor allem deren Würde, deren Persönlichkeitsrecht sowie deren körperliche Integrität. Der Gesetzgeber hat es bisher versäumt, dieses Vertrauen in Biobanken durch eine einheitliche Regelung zu stärken. Dies ist das zentrale Anliegen des Augsburg-Münchner Entwurfs eines Biobankgesetzes. Der Gesetzentwurf schützt das Selbstbestimmungsrecht der spendenden Personen, gewährleistet das Biobankgeheimnis, regelt Einrichtung, Betrieb und Überwachung von Biobanken und garantiert Zeugnisverweigerungsrechte.
Personen

Ulrich M. Gassner ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg; seit 2005 Dozent am Munich Intellectual Property Center (MIPLC).

Jens Kersten ist Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Michael Lindemann ist Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität Bielefeld.

Josef Franz Lindner ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie und Geschäftsführender Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Augsburg.

Henning Rosenau ist Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Birgit Schmidt am Busch ist Außerplanmäßige Professorin am Institut für Politik und Öffentliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Ulrich Schroth ist Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an der LMU München.

Ferdinand Wollenschläger Geboren 1976; Studium der Rechtswissenschaft in München und Oxford; 2006 Promotion; 2010 Habilitation; Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg.
https://orcid.org/0000-0001-8550-1354

Carina Dorneck ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Habilitandin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Kim Philip Linoh ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Allg.Ministerialbl.d.Bay.Staatsreg. — 2015, 536
In: IDW-Informationsdienst Wissenschaft — https://idw-online.de/de/news629034 (04/2015) (Klaus P. Prem)
In: Deutsches Verwaltungsblatt — 2015, 1576–1577 (Hans Peter Bull)