Eine der größten wirtschaftlichen wie auch gesellschaftlichen Innovationen im Bereich der Digitalisierung der vergangenen Jahre ist die Verwendung der Blockchain-Technologie im Zusammenhang mit der Verwaltung und dem Transfer von Vermögenswerten in Form von Token. Aurelia Philine Birne beschäftigt sich mit privatrechtlichen Grundlagenfragen in Bezug auf einen möglichen Regelungsrahmen dieses neuen technologischen Phänomens.
Eine der größten wirtschaftlichen wie auch gesellschaftlichen Innovationen im Bereich der Digitalisierung der vergangenen Jahre ist die Verwendung der Blockchain-Technologie im Zusammenhang mit der Verwaltung und dem Transfer von Vermögenswerten in Form von Token. Aurelia Philine Birne beschäftigt sich mit privatrechtlichen Grundlagenfragen in Bezug auf einen möglichen Regelungsrahmen dieses neuen technologischen Phänomens. Der Token als potentieller Rechtsgegenstand wird im Zuge dessen unter bestehende Rechtsinstitute des Zivilrechts subsumiert. Darüber hinaus enthält die Arbeit konkrete Regulierungsvorschläge, die als Vorlage für eine entsprechende Gesetzgebung herangezogen werden können. Einen jurisdiktionsübergreifenden Fokus bietet die Auseinandersetzung mit der möglichen Einführung von digitalem Zentralbankgeld für die breite Bevölkerung und den damit einhergehenden Vergleich mit anderen Rechtsordnungen.
Inhaltsübersicht:
Erster Teil: Technische und begriffliche Grundlagen
§ 1 Die Blockchain-TechnologieA. Entstehung und Überblick
B. Das Netzwerk
C. Die Transaktion
§ 2 Der Token
A. Begriff und Eigenschaften
B. Anwendungsbereiche
C. Status quo einer rechtlichen Einordnung
D. Typologie
§ 3
Zusammenfassung des ersten Teils
Zweiter Teil: Die rechtliche Einordnung von Token als Gattung§ 4
Der Token als RechtsgegenstandA. Der Begriff des Rechtsgegenstands
B. Der Token als Rechtsobjekt
§ 5 Der Token als Gegenstand von Absoluten Rechten
A. Sacheigentum am Token de lege lata
B. Sacheigentum am Token de lege ferenda
C. Geistiges Eigentum
D. Sonstiges Recht an Token iSd § 823 Abs. 1 BGB
E. Absolutes Recht de lege ferenda
§ 6
Token als Gegenstand von Relativen Rechten
§ 7 Zusammenfassung des zweiten Teils
Dritter Teil: Die rechtliche Einordnung von Token nach Funktion§ 8 Token
mit ZahlungsfunktionA. Private Zahlungsmittel
B. Digitales Zentralbankgeld
§ 9
Token mit WertpapierfunktionA. Abbildung von Forderungen
B. Abbildung von Sacheigentum
§ 10
Zusammenfassung des dritten Teils
Vierter Teil: Die rechtliche Einordnung von Geschäften mit Token
§ 11 VerpflichtungstatbestandA. Rechtsgeschäftliche Gestaltung
B. Vertragstypologische Einordnung
C. Einordnung von Geschäften mit Token nach Funktion
§ 12 Übertragungstatbestand
A. Realakt
B. Abtretung nach §§ 398, 413 BGB direkt oder analog
C. Übertragung nach §§ 929 ff. BGB analog
D. Übertragung nach §§ 873, 925 BGB analog
E. Stellungnahme
§ 13
Zusammenfassung des vierten Teils
Gesamtergebnis