Rechtswissenschaft

Friederike Dorn

Das Ausschlagungsrecht in der Insolvenz

Rechtsvergleichende Reformüberlegungen unter Berücksichtigung des französischen und niederländischen Rechts

129,00 €
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Leinen
ISBN 978-3-16-156905-0
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Erbschaften des Insolvenzschuldners stellen für die Gläubiger häufig die einzige nennenswerte Befriedigungsmöglichkeit dar. Nach deutschem Insolvenzrecht ist der Schuldner jedoch frei, die Erbschaft auszuschlagen. Friederike Dorn unterzieht diesen Ansatz einer kritischen rechtsvergleichenden Überprüfung und entwickelt einen konkreten Reformvorschlag.
Erbschaften und Vermächtnisse des Insolvenzschuldners stellen für die Gläubiger häufig die einzige Möglichkeit dar, eine nennenswerte Befriedigungsquote zu erhalten. In Deutschland ist der Schuldner jedoch sowohl im Insolvenz- als auch im Restschuldbefreiungsverfahren frei, die Erbschaft oder das Vermächtnis auszuschlagen. Damit geht das deutsche Insolvenzrecht in Europa einen Sonderweg. In der Gegenüberstellung mit dem französischen und dem niederländischen Recht überprüft Friederike Dorn den derzeitigen deutschen Ansatz auf seine Tragfähigkeit und entwickelt einen konkreten Reformvorschlag. In Anlehnung an das französische Recht schlägt sie vor, dem Insolvenzverwalter künftig die Anfechtung der Ausschlagung zu ermöglichen. Für das Restschuldbefreiungsverfahren spricht sie sich für die Einführung einer Annahmeobliegenheit des Schuldners aus.
Personen

Friederike Dorn Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg und Montpellier; 2012 Erste juristische Prüfung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Insolvenzrecht an der Universität Heidelberg; 2018 Promotion; 2017–19 Rechtsreferendariat am Landgericht Aachen.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: KTS – Zeitschr. f. Insolvenzrecht — 82 (2021), 125–130 (Jan Felix Hoffmann)