Robin Philip Stubenrauch
Das informatorische Gespräch im ärztlichen Behandlungsverhältnis
Eine Untersuchung zur Reichweite des § 630c Abs. 2 S. 1 BGB mit besonderem Blick auf den Indikationsbegriff
2025. 315 Seiten.
DOI
10.1628/978-3-16-164265-4 inkl. gesetzl. MwSt.
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Inwieweit muss der behandelnde Arzt, der dem Patienten gegenüber zur Erläuterung der Behandlung verpflichtet ist, dessen persönliche Situation erfassen und in die Erklärung einbeziehen? Mithilfe eines erweiterten Indikationsbegriffs legt Robin Stubenrauch dar, dass die Informationspflichten neben der rein medizinischen Bewertung in bestimmten Fällen auch persönlichkeitsbegründende Faktoren des Patienten umfassen können.