Wirtschaftswissenschaft

Wolfgang Bretschneider

Das Menschenrecht auf Wasser als Allokationsproblem

Versorgungsgerechtigkeit als institutionenökonomisches Konzept zur Umsetzung des Anliegens im Rahmen einer nachhaltigen Trinkwasserwirtschaft

2017. XVIII, 288 Seiten.

Ökonomische Studien 3

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ISBN 978-3-16-155543-5
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Wie gelingt die Umsetzung eines Menschenrechts auf Wasser? Sie gelingt nur, wenn eine daran orientierte Trinkwasserpolitik zugleich auch nachhaltig ist. Wolfgang Bretschneider erarbeitet unter dem Begriff der Versorgungsgerechtigkeit die somit notwendige Konturierung eines solchen Anspruchs aus institutionenökonomischer Perspektive.
Wie gelingt die Umsetzung eines Menschenrechts auf Wasser? Sie gelingt nur, wenn eine Trinkwasserpolitik zugleich auch in ökologischer und ökonomischer Hinsicht nachhaltig ist. Wolfgang Bretschneider skizziert auf dieser Grundlage einen institutionenökonomisch geprägten Begriff der Versorgungsgerechtigkeit, mit dem ein Spannungsfeld beschrieben wird. Denn ein privater Haushalt ist in seiner Wassernutzung nicht nur Träger eines Anspruchs, sondern umgekehrt auch Träger von Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft. Nur wenn dies berücksichtigt wird, ist auch seine eigene Wasserversorgung langfristig gesichert. Im Zentrum des Buchs steht daher eine Konturierung des »schmalen Grats« zwischen Nutzungsanspruch und -verantwortung, die gerade auch auf Fragen des Wasserpreises angewandt wird. Zudem wird untersucht, was vor diesem Hintergrund zentrale Begriffe wie »Zugang« (zu Wasser) und affordability bedeuten und mit welchen Instrumenten die Versorgungsgerechtigkeit adressiert werden kann.
Personen

Wolfgang Bretschneider Geboren 1979; Studium der Volkswirtschaftslehre sowie Instrumentalmusik; 2016 Promotion in Volkswirtschaftslehre an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig; seit 2016 Postdoktorand am Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Zeitschrift f. Umweltrecht — 2018, 384