Wie weit reicht das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende? Jil Schneider widmet sich der praxisrelevanten Frage, ob Patienten, deren Leben durch technische Implantate aufrechterhalten wird, eine zum Tode führende Deaktivierung ihres Implantats verlangen können, oder ob eine solche Deaktivierung die Grenze zur strafbaren Tötung überschreitet.
Die moderne Medizin eröffnet fortwährend neue Möglichkeiten der technischen Lebenserhaltung. Um lebensnotwendige Körperfunktionen aufrecht zu erhalten, können auch vollständig körperinterne Geräte wie Herzschrittmacher und ICD zum Einsatz kommen. Doch steht es Patienten frei, solche lebenserhaltenden Implantate an ihrem Lebensende deaktivieren zu lassen? Handelt es sich bei einer dem Patientenwillen entsprechenden Deaktivierung mit tödlicher Folge um eine zulässige Umsetzung von Patientenautonomie oder um eine strafbare Tötung auf Verlangen? Auf Basis einer kritischen Auseinandersetzung mit der BGH-Rechtsprechung zum Behandlungsabbruch untersucht Jil Schneider die strafrechtlichen Grenzen der Deaktivierung von Implantaten am Beispiel von Herzschrittmacher und ICD unter Einbeziehung des medizinethischen Diskurses und erwägt zukünftige Rechtsgestaltungsoptionen.
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 – Untersuchungsgegenstand und Gang der UntersuchungA. Einführung und Problemaufriss
B. Medizinische Relevanz der juristischen Fragestellung
C. Zentrale Fragestellungen und Gang der Untersuchung
Kapitel 2 – Rechtslage zum willensgemäßen Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen durch den Arzt und ihre dogmatischen Grundlagen
A. Grundlagen des Strafrechts zur Sterbehilfe
B. Zentrale Linien der Rechtsentwicklung zum aktiven Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen durch den Arzt
C. Rezeption der BGH-Rechtsprechung von 2010 im rechtswissenschaftlichen Schrifttum
Kapitel 3 – Abgrenzungsproblem bei der strafrechtlichen Bewertung der Deaktivierung von Herzschrittmachern und ICDA. Medizinisch-technischer Hintergrund der Versorgung mit Herzschrittmachern und ICD und Folgen für die strafrechtliche Bewertung
B. Lebensverkürzende Deaktivierungen von Herzschrittmachern und ICD in der strafrechtlichen Bewertung
Kapitel 4 – Lösungsansätze für das aufgedeckte Abgrenzungsproblem zwischen Behandlungsmittel und Körperbestandteil
A. Methodische Vorbemerkung: Rechtliche und medizin-ethische Lösungsansätze
B. Lösungsansätze aus der rechtlichen sowie der medizin-ethischen Literatur und ihre Übertragung in das deutsche Strafrecht
C. Alternativvorschlag de lege ferenda: Einführung einer neuen Kategorie sog. integraler Geräte
D. Fazit: Bewertung der Zulässigkeit einer lebensverkürzenden Deaktivierung von Herzschrittmachern und ICD
Kapitel 5 – Empfehlungen für den praktischen Umgang mit einem Deaktivierungsbedarf de lege lata
A. Empfehlungen für behandelnde Ärzte
B. Empfehlungen für betroffene Patienten
C. Zusammenfassende Bewertung
Kapitel 6 – ResümeeA. Wesentliche Ergebnisse der Untersuchung
B. Schlussbemerkung