Der homo oeconomicus in der Rechtsanwendung
Herausgegeben von Andreas Dieckmann und Christoph Sorge
2016. 298 Seiten. Unveränderte eBook-Ausgabe 2025.
DOI
10.1628/978-3-16-166962-0 inkl. gesetzl. MwSt.
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Über unbestimmte Rechtsbegriffe und wertungsoffene Tatbestände kann der homo oeconomicus in die Urteilsfindung miteinfließen. Hat aber der Richter den positivistischen Modellmenschen vor Augen, der stets wirtschaftlich denkt und handelt? Herrschen je nach Rechtsgebiet verschiedene Gepflogenheiten? Wie reflektiert erfolgt die Anwendung des ökonomischen Verhaltensmodells?