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Der homo oeconomicus in der Rechtsanwendung

Herausgegeben von Andreas Dieckmann und Christoph Sorge
[The Application of Law and homo oeconomicus]
2016. X, 288 Seiten.
DOI 10.1628/978-3-16-166962-0
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Beschreibung
Über unbestimmte Rechtsbegriffe und wertungsoffene Tatbestände kann der homo oeconomicus in die Urteilsfindung miteinfließen. Hat aber der Richter den positivistischen Modellmenschen vor Augen, der stets wirtschaftlich denkt und handelt? Herrschen je nach Rechtsgebiet verschiedene Gepflogenheiten? Wie reflektiert erfolgt die Anwendung des ökonomischen Verhaltensmodells?