Julius Conrad Vocke

Der kartellrechtliche Marktbegriff und unentgeltliche Leistungen

2021. 299 Seiten.
DOI 10.1628/978-3-16-160140-8
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Beschreibung
Wie wird der Marktbegriff im deutschen und europäischen Kartellrecht ausgelegt? Julius Conrad Vocke entwickelt eine Marktdefinition und untersucht anhand von Beispielen aus verschiedenen Branchen, welche unentgeltlichen Leistungsbeziehungen nach Maßgabe dieser Definition als Markt qualifizieren werden können. Abschließend geht er auf die besonderen Anforderungen der Abgrenzung unentgeltlicher Märkte ein.

Beiträge zum Kartellrecht (BtrKR)