Rechtswissenschaft

Andreas Witte

Der pacta-tertiis-Grundsatz im Völkerrecht

Scheinbare und tatsächliche Ausnahmen

2019. XXIII, 285 Seiten.

Jus Internationale et Europaeum 150

104,00 €
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Leinen
ISBN 978-3-16-157669-0
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Können Verträge im Völkerrecht Staaten binden, die sich daran nicht beteiligen? In manchen Konstellationen scheint eine solche Drittwirkung vorzuliegen. Andreas Witte befasst sich mit der Frage, wie dies völkerrechtstheoretisch erklärt werden kann. Dabei berücksichtigt er Fallstudien und Analogien zwischen Völkerrecht und Zivilrecht.
Der pacta-tertiis-Grundsatz, wonach Verträge für Dritte ohne ihre Zustimmung weder Rechte noch Pflichten begründen, gilt als einer der Grundpfeiler des Völkerrechts. Die Frage nach der Existenz etwaiger Ausnahmen wird jedoch oft nur oberflächlich und auf wenige Fallgruppen begrenzt gestellt. Andreas Witte geht neue Wege, indem er in Form von Fallstudien bislang weniger beachtete Konstellationen einer möglichen Drittwirkung von Verträgen untersucht. Zentrale Fragestellung ist, ob die dabei identifizierte Auswirkung eines Vertrags auf Nichtparteien eine schlichte Ausnahme von pacta tertiis darstellt, oder ob sie dogmatisch ohne das Postulieren einer solchen erklärt werden kann. Gelegentliche Seitenblicke in Form der – im Völkerrecht verbreiteten und nützlichen, jedoch nicht immer risikofreien – Zivilrechtsanalogie reichern dabei die Untersuchung an.
Personen

Andreas Witte Geboren 1983; Studium der Rechts-, Wirtschafts- und Politikwissenschaften in Bayreuth und Oxford; Deutsche Bundesbank, Frankfurt; seit 2014 Europäische Zentralbank, Frankfurt, derzeit als Principal Legal Counsel in der Generaldirektion Rechtsdienste, Abteilung Bankenaufsichtsrecht; 2019 Promotion.

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