Andreas Bergmann
Der Verfall des Eigentums
Ersitzung und Verjährung der Vindikation am Beispiel von Raubkunst und Entarteter Kunst (Der Fall Gurlitt)
2015. 108 Seiten. Unveränderte eBook-Ausgabe 2025.
DOI
10.1628/978-3-16-166817-3 inkl. gesetzl. MwSt.
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Das (besitzlose) Eigentum ist kein ewiges Recht. Auch wenn es nicht zum unmittelbaren Erwerb eines Dritten nach den Vorschriften über den Erwerb vom Nichtberechtigten gekommen ist (§§ 932 ff. BGB), findet der Verfall als Vorgang in der Zeit statt. Andreas Bergmann spürt diesen Zusammenhängen am Beispiel von NS-Raubkunst und »Entarteter Kunst« nach.