Juliane Hettche
Die Beteiligung der Legislative bei Vorbehalten zu und Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen
2018. 389 Seiten.
DOI
10.1628/978-3-16-155843-6 Preis für Bibliotheken
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Nach dem Grundgesetz schließt die Exekutive völkerrechtliche Verträge unter Beteiligung der Legislative ab. Doch ist die Legislative auch bei der Einlegung von Vorbehalten zu und der Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen zu beteiligen? Diese Frage beantwortet Juliane Hettche durch Auslegung der Regelungen des Grundgesetzes.