Fabian Eike Flaßhoff
Die Beweislastverteilung bei der Organhaftung
Zur Reichweite der Beweislastregel § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG und der Business Judgment Rule als »presumption« deutscher Bauart
2022. 543 Seiten.
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10.1628/978-3-16-160689-2 inkl. gesetzl. MwSt.
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Nimmt eine Gesellschaft ihre Manager in die Haftung, obliegt diesen nach § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG der Entlastungsbeweis. Fabian Eike Flaßhoff zeigt, dass die herrschende Auffassung zum Gegenstand des Entlastungsbeweises auf einem historischen »Übersetzungsfehler« beruht und dieser allein das Verschulden erfasst. Dies hat fundamentale Auswirkungen auf die Business Judgment Rule.