Rechtswissenschaft

Fabian Eike Flaßhoff

Die Beweislastverteilung bei der Organhaftung

Zur Reichweite der Beweislastregel § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG und der Business Judgment Rule als »presumption« deutscher Bauart

99,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
eBook PDF
ISBN 978-3-16-160689-2
lieferbar
Nimmt eine Gesellschaft ihre Manager in die Haftung, obliegt diesen nach § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG der Entlastungsbeweis. Fabian Eike Flaßhoff zeigt, dass die herrschende Auffassung zum Gegenstand des Entlastungsbeweises auf einem historischen »Übersetzungsfehler« beruht und dieser allein das Verschulden erfasst. Dies hat fundamentale Auswirkungen auf die Business Judgment Rule.
Nimmt eine Gesellschaft ihre Manager wegen Pflichtverletzung in die Haftung, müssen diese nach § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG den Entlastungsbeweis führen. Nach herrschender Meinung erfasst das nicht nur das Verschulden, sondern auch die Pflichtwidrigkeit. Die Betroffenen stellt dies in der Praxis vor erhebliche Schwierigkeiten. Rechtspolitisch wird deshalb die Streichung der Beweislastregel gefordert. Fabian Eike Flaßhoff zeigt, dass ein solcher Schritt nicht notwendig ist, da das herrschende Verständnis auf einem historischen »Übersetzungsfehler« beruht und sich der Entlastungsbeweis bereits nach geltendem Recht auf das Verschulden beschränkt. Unter solchermaßen geänderten Vorzeichen erscheint auch die Business Judgment Rule in einem neuen Licht. Als Vermutungsregel verstanden, gewinnt § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG als sicherer Hafen deutlich an Bedeutung.
Personen

Fabian Eike Flaßhoff Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Göttingen und der Université de Versailles Saint-Quentin-en-Yvelines; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der FU Berlin, der HU Berlin und der Universität Leipzig; 2018–20 Referendariat im Bezirk des OLG Dresden; 2021 Promotion (HU Berlin); Notarassessor im Freistaat Bayern.
https://orcid.org/0000-0001-5081-0464

Rezensionen

Für diesen Titel liegen noch keine Rezensionen vor.