Rechtswissenschaft

Die Frühehe im Recht

Praxis, Rechtsvergleich, Kollisionsrecht, höherrangiges Recht
Herausgegeben von Nadjma Yassari und Ralf Michaels

Auch verfügbar als:
Wer schließt Frühehen und warum? Sind Frühehen erlaubt, was sind ihre Voraussetzungen? Wird die Auslandsfrühehe im Inland anerkannt? Was sagen Verfassung, Europarecht und Völkerrecht dazu? Der Sammelband untersucht diese Fragen für Rechtsordnungen aus vier Kontinenten und ermöglicht damit auch die kritische Analyse des deutschen Rechts.
Die Frühehe, ein globales und altes Phänomen, ist seit einigen Jahren nicht nur in den Blickwinkel menschenrechtlicher und rechtspolitischer Diskussionen geraten, sondern auch Objekt nationaler Rechtsreformen geworden. Mehrere europäische Staaten, darunter 2017 Deutschland, reformierten ihr Recht dahingehend, nicht nur die inländische Frühehe ausnahmslos zu verbieten, sondern zudem der im Ausland geschlossenen Frühehe die Anerkennung zu verweigern. Der Sammelband stellt vergleichend Praxis und soziale Hintergründe der Frühehe sowie ihre rechtliche Behandlung in ausgewählten Rechtsordnungen Europas, Nord- und Lateinamerikas, des Nahen Ostens und Asiens dar. Darauf aufbauend untersucht er, ob die Reform des deutschen internationalen Privatrechts zielführend ist und ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
Inhaltsübersicht
Nadjma Yassari/Ralf Michaels: Vorwort – dies.: Die Frühehe im Rechtsvergleich: Praxis, Sachrecht, Kollisionsrecht

Völker- und europarechtliche Vorgaben
Antonia Sommerfeld: Völkerrechtliche Anforderungen an die Frühehe – Raphael de Barros Fritz: Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB aus der Perspektive des Europarechts

Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts
Dieter Martiny: Die ausländische Frühehe und der Schutz der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG – Christoph Schoppe: Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB und die kindesspezifischen Gewährleistungen der Verfassung. Frühehe, Kindeswohl und Persönlichkeitsentwicklung – Christine Toman/Jakob Olbing: Die ausländische Frühehe vor dem allgemeinen Gleichheitssatz – Samuel Zeh: Die ausländische Frühehe und das Rückwirkungsverbot

Praxis, Sachrecht und Kollisionsrecht in verschiedenen Rechtsordnungen
Dörthe Engelcke/Dominik Krell/Nadjma Yassari: Die Frühehe in der MENA-Region- Denise Wiedemann: Die Frühehe in Lateinamerika – Rainer Kulms: Die Frühehe in den Vereinigten Staaten von Amerika – Reinhard Ellger: Die Frühehe im Vereinigten Königreich und Nordirland – Gunnar Franck: Die Frühehe in Dänemark – ders.: Die Frühehe in Schweden – ders.: Die Frühehe in Norwegen – Christa Jessel-Holst: Die Frühehe in Bulgarien – dies.: Die Frühehe in Bosnien und Herzegowina – Konrad Duden: Zur Unwirksamkeit der Frühehe in Deutschland. Differenzierte Anwendung des Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB – Shéhérazade Elyazidi/Dorothée Perrouin-Verbe: Die Frühehe in Frankreich – Evelyn Ederveen/Ralf Michaels: Die Frühehe in den Niederlanden – Kurt Siehr: Die Frühehe in Österreich – ders.: Die Frühehe in der Schweiz – ders.: Die Frühehe in Italien – Harald Baum: Die Frühehe in Japan
Personen

Nadjma Yassari ist Leiterin der Forschungsgruppe »Das Recht Gottes im Wandel: Rechtsvergleichung im Familien- und Erbrecht islamischer Länder« am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg.
https://orcid.org/0000-0002-38570-1728

Ralf Michaels ist Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg; Inhaber eines Chair of Global Law an der Queen Mary University, London und Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Revue Critique de Droit International Privé (RDCIP)3 — Janviers-Mars 2023, 287–290 (Natalie Joubert)
In: IPRax — 5 (2023), 503
In: http://www.religion-weltanschauung-recht.de — https://religion-weltanschauung-recht.net/2021/07/01/nadjma-yassari-ralf-michaels-hrsg (Georg Neureither)
In: International Journal of Law, Policy and the Family — 2022 (Philipp M. Reuß)
In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht (RabelsZ) — 87 (2023), 793–812 (Dagmar Coester-Waltjen)