Rechtswissenschaft

Carolin Langlitz

Die leichtfertige Steuerverkürzung

Eine Studie zur Verantwortlichkeit gemäß § 378 AO bei Aufgabenteilung zwischen Steuerpflichtigem und Steuerberater

2021. XXVI, 372 Seiten.

Veröffentlichungen zum Steuerrecht 12

114,00 €
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Leinen
ISBN 978-3-16-160150-7
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Führt die Aufgabenteilung zwischen dem Steuerpflichtigen und seinem Steuerberater zu einer Ahndungslücke im Steuerordnungswidrigkeitenrecht, wenn der Berater leichtfertig eine fehlerhafte Steuererklärung erstellt? Carolin Langlitz gibt Antworten auf diese Frage und stellt Reformüberlegungen zum Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung an.
Die beim Erstellen einer Steuererklärung typische Aufgabenteilung zwischen dem Steuerpflichtigen und seinem Steuerberater fordert das Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht heraus. Anhand des Bußgeldtatbestands der leichtfertigen Steuerverkürzung untersucht Carolin Langlitz, inwieweit Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht diesen Herausforderungen gewachsen sind. Im Mittelpunkt steht die gleichermaßen praxisrelevante wie theoretisch anspruchsvolle Frage einer Verantwortlichkeit für den Fall, dass der bloß im Verhältnis zum Steuerpflichtigen auftretende Berater leichtfertig eine fehlerhafte Erklärung erstellt, die zu einer Steuerverkürzung führt. Die Autorin kommt nach Analyse der bisherigen Rechtsprechung auf Grundlage der geltenden Täterschaftsdogmatik zu dem Ergebnis einer bußgeldrechtlichen Entlastung und hinterfragt deren Sachgerechtigkeit im Rahmen von Reformüberlegungen.
Personen

Carolin Langlitz Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaft an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden; 2017 Master of Arts in Business for Legal Professionals an der EBS Universität; wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Mainz und im Examinatorium der EBS Universität; 2020 Promotion an der EBS Universität; derzeit Rechtsreferendarin am Hanseatischen Oberlandesgericht.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Goltdammer's Archiv für Strafrecht — 169 (2022), 419–420 (Peter Bilsdorfer)