Christiane Höhne

Die mangelhafte Leasingsache

Rechtspositionen des Leasingnehmers, Leasinggebers und Lieferanten im Rahmen der leasingtypischen Abtretungskonstruktion
2019. 593 Seiten.
DOI 10.1628/978-3-16-157599-0
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Beschreibung
Ist die Leasingsache mangelhaft, kann der Leasingnehmer typischerweise zunächst keine Rechte gegen den Leasinggeber geltend machen; er ist vielmehr auf die ihm vom Leasinggeber abgetretenen liefervertraglichen Mängelrechte verwiesen. Christiane Höhne setzt sich umfassend mit den hieraus erwachsenen Problemstellungen auseinander und zeigt aufeinander abgestimmte Rechtspositionen für die am Finanzierungsleasing beteiligten Parteien auf.

Studien zum Privatrecht (StudPriv)