Rechtswissenschaft

Maja Caroline Lehmann

Die Mitochondrienersatztherapie

Eine rechtliche und rechtspolitische Analyse zwischen PID, Eizellspende und Keimbahntherapie

129,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
Leinen
ISBN 978-3-16-158930-0
lieferbar
Auch verfügbar als:
Zwar lässt sich mithilfe der Mitochondrienersatztherapie bestimmten, in ihrer Symptomatik teils gravierenden Erbkrankheiten wirksam begegnen. Trotzdem ist ihre Vornahme nach dem seit 1991 geltenden Embryonenschutzgesetz weitgehend verboten. Maja Caroline Lehmann analysiert dies eingehend und entwickelt einen Regelungsvorschlag, der die einzelfallbezogene begrenzte Zulassung der Methode ermöglicht.
Man entnehme der Eizelle einer Kinderwunschpatientin in vitro den Zellkern, transferiere ihn in die ebenfalls zuvor entkernte Eizellhülle einer fremden Frau und verwende die modifizierte Eizelle im Anschluss zur Befruchtung – so der Ansatz der Mitochondrienersatztherapie. Verhindert werden soll auf diese Weise eine über das mütterliche Eizellzytoplasma erfolgende Vererbung defekter Mitochondrien, die andernfalls eine u.U. schwere Erkrankung des Abkömmlings zur Folge haben könnte.
Das 1991 als Strafgesetz in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz verbietet den Austausch dieser Zellbestandteile dennoch – wenn auch nicht lückenlos. Maja Caroline Lehmann analysiert die bestehenden Strafbarkeitsrisiken und erarbeitet einen Reformvorschlag, der die aufgedeckte Inkonsistenz des geltenden Rechts beseitigt und eine einzelfallbezogene begrenzte Zulassung der Methode ermöglicht. Abschließend überprüft sie die sich dabei ergebenden grundrechtlichen Beschränkungen auf ihre verfassungsrechtliche Legitimation.
Personen

Maja Caroline Lehmann Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Düsseldorf; 2014 Erste juristische Prüfung; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Düsseldorf; seit 2018 Rechtsreferendarin im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Medizinrecht — 38 (2020), 893 (Hartmut Kreß)