Ulrike Picker
Die Naturalrestitution durch den Geschädigten
2003. 323 Seiten.
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Der soeben vom Gesetzgeber eingeschlagene Weg, den Ersatz fiktiver Mehrwertsteuer zu versagen, folgt bei richtigem Verständnis unmittelbar aus dem Gesetz selbst: Der Geschädigte kann als Schadensersatz immer nur die ihm konkret und tatsächlich entstandenen Aufwendungen verlangen.