Fabian Michl
Die Sprachen der Staatsrechtslehre – jenseits der Dogmatik
Kommentare von Andreas Voßkuhle und Aurore Gaillet
2026. 94 Seiten.
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Die Dogmatik bildet das charakteristische Kommunikationsformat der deutsch(sprachig)en Rechtswissenschaft. Doch hat und braucht diese weitere »Sprachen«, um sich jenseits der Rechtsanwendung verständigen und die Rechtswelt im Übrigen adäquat erschließen zu können?