Rechtswissenschaft

Christian M. König

Die Stiftung als Instrument der Nachlassplanung

Eine Untersuchung de lege lata zur Stellung der Stiftung im Kontext des deutschen Pflichtteilsrechts mit Überlegungen de lege ferenda im Lichte des novellierten österreichischen Pflichtteilsrechts

2018. XXII, 339 Seiten.

Studien zum Privatrecht 82

114,00 €
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Leinen
ISBN 978-3-16-156224-2
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Christian M. König untersucht, welches Potenzial die Stiftung für die Nachlassplanung im Kontext des deutschen Pflichtteilsrechts hat. Anlass ist das in der Praxis zunehmend anzutreffende Anliegen, bedeutende Vermögenswerte über den eigenen Tod hinaus zu erhalten. Der Autor gibt einen detaillierten Überblick über Rechtsprechung und Literatur und arbeitet Gestaltungsmöglichkeiten sowie deren Grenzen heraus.
Die Stiftung bürgerlichen Rechts gewinnt in der Praxis zunehmende Bedeutung als Instrument der Nachlassplanung. Im Zentrum der Überlegungen steht dabei meist das Anliegen, bedeutende Vermögensgüter wie etwa Gesellschaftsbeteiligungen, Immobilien und Kunstgegenstände über mehrere Generationen hinweg in Familienhand zu belassen. Ausgehend von der Hypothese, dass das deutsche Pflichtteilsrecht derartigen Vorhaben enge Grenzen setzt, geht Christian M. König der Frage nach, welches Potenzial die Stiftung für die Familienvermögensplanung hat. Das mit Wirkung zum 1. Januar 2017 novellierte österreichische Pflichtteilsrecht sowie die Tatsache, dass die österreichische Privatstiftung ein weitverbreitetes Instrument zur Erhaltung von Familienvermögen darstellt, geben zudem Anlass für einen rechtsvergleichenden Blick mit einigen Überlegungen de lege ferenda zum deutschen Pflichtteilsrecht.
Personen

Christian M. König Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn; 2015 Erste juristische Staatsprüfung; 2012–18 wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Köln; seit 2017 Rechtsreferendar im Oberlandesgerichtsbezirk Köln (Landgericht Bonn); 2018 Promotion (Universität zu Köln).

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: ErbR — 2019, 395 (Claus-Henrik Horn)