Rechtswissenschaft

Alexander Joost

Die übertragende Sanierung in der Eigenverwaltung

84,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
eBook PDF
ISBN 978-3-16-161605-1
lieferbar
Chrysler , General Motors und Lehman Brothers sind Beispiele für schnelle Unternehmensverkäufe im Insolvenzverfahren ohne Insolvenzverwalter in den USA. Das Transaktionsmodell ist dort längst Bestandteil der Restrukturierungspraxis. Die gewachsene Bedeutung des deutschen Eigenverwaltungsverfahrens führt zu der Frage, ob sich das Modell in das deutsche Recht übertragen lässt und welche Möglichkeiten und Risiken hierbei bestehen.
In den USA hat der Unternehmenskauf in der Insolvenz im Wege eines Asset Deals (so genannter 363 Sale ) ohne Insolvenzverwalter die Restrukturierungspraxis in den letzten Jahrzehnten revolutioniert. Insolvenzschuldner nehmen diese, auch Fire Sales genannten Verkäufe hierbei in einem frühen Verfahrensstadium vor, ohne dass es zu einem (den Rechtsträger restrukturierenden) Insolvenzplan kommt, den das US-amerikanische Chapter 11 eigentlich vorsieht. Wie bei der deutschen übertragenden Sanierung wechselt das Unternehmen seinen Eigentümer; der Rechtsträger verbleibt in der Insolvenz und wird schließlich liquidiert. Prominente Verfahren in den USA wie die von Chrysler , General Motors sowie Lehman Brothers sind Verkäufe, die auf diese Weise und in kürzester Zeit abgewickelt wurden. Alexander Joost geht aus rechtsvergleichender Perspektive der Frage nach, welche Möglichkeiten und Risiken die übertragende Sanierung in der Eigenverwaltung bietet und ob die Übertragung US-amerikanischer Regelungen gewinnbringend sein könnte.
Inhaltsübersicht
Einleitung
A. Untersuchungsanlass und Untersuchungsgegenstand
B. Methodik
C. Gang der Untersuchung

Kapitel 1 – Konzeptionelle Grundlagen und Interessenkonflikte 
A. Konzeptionelle Grundlagen
I. Ziele und Funktion des Insolvenzrechts
II. Bankruptcy Governance
III. Zwischenergebnis
B. Die übertragende Sanierung in Deutschland und 363 Sales in den USA
I. US-amerikanischer Debtor-in-Possession und deutsche Eigenverwaltung
II. Übertragende Sanierung und 363 Sale
III. Zwischenergebnis
C. Die Interessen der Beteiligten
I. Interessen der Geschäftsleitung
II. Interessen der Gesellschafter
III. Das Verhältnis der Geschäftsleitung zum Unternehmen bzw. Unternehmensträger 
IV. Die Gläubiger 
D. Zusammenfassung 

Kapitel 2 – Die Überwachung und Kontrolle des Schuldners und seiner Geschäftsleitung
A. Die gesellschaftsrechtlichen Aufsichtsorgane 
I. Vorüberlegungen
II. Grundlagen der gesellschaftsrechtlichen Einflussnahme auf die Geschäftsleitung in der Insolvenz
III. § 179a AktG sowie Holzmüller und Gelatine
IV. Zeitlicher Anwendungsbereich von § 276a InsO
V. Sachlicher Anwendungsbereich von § 276a InsO
VI. Ergebnis und Zusammenfassung zu A
B. Die Gläubigerorgane
I. Vorüberlegungen
II. Allgemeine Aufgaben und Möglichkeiten der Einflussnahme
III. Entscheidung über den Verkauf des Unternehmens
IV. Insolvenzzweckwidrigkeit
V. Gifting und Stimmvereinbarungen
VI. Willensbildung der Gläubigerorgane
VII. Ergebnis zu B. und Vorschlag de lege ferenda
C. Sachwalter und Examiner
I. Vorüberlegungen
II. Bestellung
III. Aufgaben und Kompetenzen
IV. Die Aufsicht des Insolvenzgerichts über Sachwalter und Examiner
V. Ergebnis zu C.
D. Zusammenfassung

Kapitel 3 – Die Haftung bei der übertragenden Sanierung in der Eigenverwaltung
A. Die Haftung des Schuldners
I. Sinnhaftigkeit der Schuldnerhaftung
II. Vertragliche Pflichtverletzungen und Garantiehaftung
III. Deliktische Haftung
IV. Insolvenzrechtliche Haftung
V. Zwischenergebnis
B. Die Haftung der Geschäftsleitung
I. Vorüberlegungen
II. Haftungsvoraussetzungen
C. Die Haftung der Gläubiger
I. Haftung von Mitgliedern des Creditors' Committee/Gläubigerausschusses
II. Keine Haftung von Akteuren der Gläubigerversammlung
III. Ergebnis
D. Die Haftung des Sachwalters
I. Pflichtverletzung
II. Verschulden
III. Schadensersatz und Geltendmachung
E. Zusammenfassung
Personen

Alexander Joost Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bremen; 2016 Erste juristische Prüfung; 2018 LL.M. (University of California, Los Angeles); Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtstheorie an der Bucerius Law School (Hamburg); 2021 Promotion; Rechtsreferendariat am OLG Celle.
https://orcid.org/0000-0002-3237-6227

Rezensionen

Für diesen Titel liegen noch keine Rezensionen vor.