Mit der Gründung der Bundesrepublik begann für die Verwaltungsrechtswissenschaft eine neue Phase. Anhand einzelner Verwaltungsrechtler wird untersucht, wie das Grundgesetz und die neue Rechtsprechung wissenschaftlich verarbeitet wurden. Außerdem kommen einige einflussreiche Verwaltungsrechtler zu Wort, die sich bereits in der frühen Bundesrepublik an den wissenschaftlichen Debatten beteiligt haben.
Mit der Gründung der Bundesrepublik begann für die Verwaltungsrechtswissenschaft eine neue Phase. Die Vertreter des Fachs knüpften zwar überwiegend an die Konzepte an, die schon in der Weimarer Republik und der konstitutionellen Monarchie entwickelt worden waren. Zugleich stellte sich aber die Frage, inwieweit das neue Grundgesetz sowie die verfassungs- und verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung Veränderungen in der Dogmatik erforderlich machten. Die Beiträge des vorliegenden Bandes untersuchen, wie die neuen Rahmenbedingungen von der Verwaltungsrechtswissenschaft der frühen Bundesrepublik verarbeitet wurden. Dabei wird eine personenbezogene Perspektive gewählt, um zu rekonstruieren, welche Themen die Disziplin und ihre Vertreter beschäftigt haben. Während der erste Teil des Bandes Beiträge über einzelne Verwaltungsrechtswissenschaftler enthält, kommen im zweiten Teil einige einflussreiche Verwaltungsrechtler zu Wort, die sich bereits in der frühen Bundesrepublik an den wissenschaftlichen Debatten beteiligt haben.
Inhaltsübersicht:
Carsten Kremer: Einleitung
I. Verwaltungsrechtswissenschaftler der frühen BundesrepublikIno Augsberg: »Groß Neues ist ja nicht nachzutragen«. Walter Jellineks »Verwaltungsrecht« in der frühen Bundesrepublik -
Steffen Augsberg: Hans Peters - Lehrer der Verwaltung -
Andreas Funke: Pedanterie oder Perspektive - Das »Verwaltungsrecht« von Hans J. Wolff -
Margrit Seckelmann: Die Geburt der Verwaltungswissenschaft aus dem Geiste der Demokratie: Fritz Morstein Marx -
Ann-Katrin Kaufhold: Arnold Köttgen. Berichte aus dem Inneren der Verwaltung -
Florian Meinel: Die andere Seite des Rechtsstaats. Ernst Forsthoff in der Verwaltungsrechtswissenschaft der frühen Bundesrepublik -
Carsten Kremer: Gerhard Wacke und das allgemeine Polizeirecht -
Anna Katharina Mangold: Hans Peter Ipsen. Ein technokratischer Meister der Begriffsprägung -
Jakob Nolte: Carl Hermann Ule: Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit im demokratischen Rechtsstaat -
Matthias Kötter: Fortbilden, um zu bewahren: Otto Bachof und der Wandel verwaltungsrechtlicher Dogmatik unter dem Grundgesetz -
Peter Collin: Joseph H. Kaiser: Interessenrepräsentation und Planung im funktional-kooperativen Staat -
Eike Michael Frenzel: »Eine Art Marschroute aufzustellen …«. Karl Zeidler und sein unvollendetes Projekt -
Ino Augsberg: Demokratische Aufklärung. Dietrich Jeschs Neubestimmung der Verwaltungsrechtsdogmatik unter dem Grundgesetz -
Andreas Funke: Ein Außenseiter, mittendrin. Zur Erfolgsbilanz des neo-kelsenianischen Verwaltungsrechts von Hans Heinrich Rupp -
Steffen Augsberg: Hans F. Zacher und die »Entdeckung« des Sozialrechts -
Anna-Bettina Kaiser: Winfried Brohm: Dogmatik als »Zukunftswissenschaft« -
Sebastian Unger: Der Zweck als Schöpfer des Verwaltungsrechts. Peter Baduras Beitrag zu einer Verwaltungsrechtswissenschaft des sozialen Rechtsstaats
II. Perspektiven beteiligter VerwaltungsrechtswissenschaftlerHans Heinrich Rupp: Bemerkungen zur Entwicklung der deutschen Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts unmittelbar nach 1946 -
Hans F. Zacher: Zur »Konstitutionalisierung« des Verwaltungsrechts in der frühen Bundesrepublik -
Peter Badura: Entwicklung und Perspektiven der öffentlichen Verwaltung und der Staatsrechtslehre nach dem Kriege