Rechtswissenschaft

Antonia Elisabeth Tobisch

Dispositives Recht und Grundgesetz

Ein Beitrag zum Verständnis dispositiven Rechts im Kontext des grundrechtlichen Eingriffsbegriffs

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fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-160831-5
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Dispositives Recht gehört zum Grundhandwerkszeug der Normgebung. Dazu zählen etwa die zahlreichen zivilrechtlichen Rechtsnormen, die durch vertragliche Absprachen ersetzt werden können. Antonia Elisabeth Tobisch widmet sich der Frage, ob und gegebenenfalls wann dispositives Recht einen Grundrechtseingriff darstellt.
Dispositives Recht, d.h. nicht-zwingendes, abdingbares Recht, gehört zum Grundhandwerkszeug der Normgebung. Zu der fundamentalen Frage jedoch, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen dispositives Recht einen Grundrechtseingriff darstellen kann, finden sich sowohl innerhalb der Rechtsprechung als auch in der Literatur kontroverse Standpunkte. Inwiefern dispositives Recht einer grundrechtlichen Kontrolle unterliegt, ist angesichts dieser Meinungsvielfalt schwierig zu bestimmen. Antonia Elisabeth Tobisch untersucht die aufgeworfene Fragestellung und führt dabei die bislang von der privatrechtlichen Sicht dominierten Erkenntnisse zum Phänomen »dispositives Recht« unter Einbeziehung nachbarwissenschaftlicher, vor allem verhaltenswissenschaftlicher Forschung mit denen der Verfassungsrechtswissenschaft zum Grundrechtseingriff zusammen.
Personen

Antonia Elisabeth Tobisch Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Osnabrück; Referendariat am Landgericht Bochum u.a. mit Verwaltungsstation an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und Wahlstation beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages in Berlin; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht der Universität Bochum; Richterin in der Sozialgerichtsbarkeit.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Revue Hellenique des Droits de l'homme — 94 (2022), 1047