Lars C. Kroemer befasst sich mit dem verfassungsrechtlichen Problem der Drittwirkung der Grundrechte, das die Grundrechtswissenschaft bereits seit Jahrzehnten beschäftigt. Die Fragestellung gewinnt vor allem wegen der Auswirkungen der Digitalisierung auf Staat und Gesellschaft neue Relevanz.
Inwieweit schützen Grundrechte die Bürger gegenüber privaten digitalen Plattformen? Welchen Schutz entfaltet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen wie Google oder Amazon? Sichert die Verfassung einen Zugang zu Leistungen aus dem Bereich der privaten Daseinsvorsorge? Lars C. Kroemer stellt die Frage der grundrechtlichen Drittwirkung anhand des klassischen Paradigmas, das die Unterscheidung zwischen Grundrechtsverpflichtung und Grundrechtsberechtigung anhand einer Trennlinie zwischen den Ebenen Staat und Gesellschaft verortet. Diese Lesart der grundrechtlichen Rollenverteilung untersucht er kritisch im Hinblick auf ihre normative Verankerung, ihre Wandlungsfähigkeit und ihre Auswirkungen auf die Drittwirkungsdiskurse der aktuellen Zeit.
Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2024 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln ausgezeichnet.
Inhaltsübersicht:
A. Einleitung
B. Tatsächliche und rechtliche Grundlagen der ProblemstellungI. Bedrohung grundrechtlicher Freiheiten durch Private am Beispiel der Digitalisierung
II. Drittwirkung der Grundrechte zwischen Dogmatik und Staatstheorie
III. Zwischenfazit
C. Historie, Inhalt und Wandel des Staat-Gesellschaft-DualismusI. Begriffliche Vorbemerkung (Staat, Gesellschaft, Dualismus)
II. Historische Entwicklung des Staat-Gesellschaft-Dualismus: ein Auseinandertreten von Ordnungsprinzipien
III. Voraussetzungen des Staat-Gesellschaft-Dualismus nach dem traditionellen Grundrechtsverständnis
IV. Staat-Gesellschaft-Dualismus im Wandel
V. Zwischenfazit und Ausblick
D. Begriffsbestimmung: Intermediäre GewaltenI. Telos der Begriffsverwendung: Differenzierung und Rechtssicherheit
II. Intermediäre Gewalten: Geschichte einer uneinheitlichen Semantik
III. Begriffsbestimmung: Intermediäre Gewalten
E. Auslöser und Rechtsfolgen der Grundrechtsbindung Intermediärer GewaltenI. Status quo der traditionellen Grundrechtslehre: Defizitärer Grundrechtsschutz gegenüber Intermediären Gewalten
II. Lösungsansatz: Unmittelbare Grundrechtsbindung Intermediärer Gewalten
III. Zwischenergebnis
F. Zusammenfassende Schlussbetrachtung